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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Gastronomie & Hotellerie bedeutet
Alenka Aust
May 23, 2019
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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Gastronomie & Hotellerie bedeutet
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes lässt Unternehmen, darunter auch die Gastronomie und Hotellerie, gerade aufhorchen: Firmen in der EU müssen nun die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau erfassen. Bisher war in Deutschland nur die Aufzeichnung von Überstunden Pflicht.
Was das Urteil für Unternehmen bedeutet
Die neue Regelung soll Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinien verhindern. Diese verlangen: maximal 48 Stunden Arbeit pro Woche, mindestens elf Stunden Ruhezeit am Stück pro Tag und mindestens einmal in der Woche 24 Stunden Ruhezeit.
Als Anforderung zur Erfassung definiert der Europäische Gerichtshof ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“. Wichtig ist hierbei, dass zuständige Behörden die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte dank solcher Lösungen leichter kontrollieren können und Arbeitnehmerrechte so besser geschützt werden.
Wie ein solches System genau auszusehen hat – Excel-Tabellen, Stechuhr, Zettelwirtschaft, Chipkarten, Software oder Apps, können die Mitgliedstaaten laut Urteil selbst regeln.
Bis also ein entsprechendes Gesetz für den eigenen Staat vorliegt, haben Unternehmen vermutlich noch etwas Zeit, sich erste Gedanken darüber zu machen, mit welchen Systemen sie die Arbeitszeiten zukünftig erfassen wollen und können.
Lösungen zur Umsetzung des EuGH-Urteils für Gastronomie & Hotellerie
Da für Unternehmer der Gastronomie und Hotellerie der Faktor Zeit eine wichtige Rolle spielt, braucht es hier also eine möglichst schnelle, übersichtliche Lösung, die die Zeiterfassung ohne hohen bürokratischen Aufwand möglich macht.
Nun ist die Arbeitszeiterfassung nicht erst seit Verkünden des neuen EuGH-Urteils ein wichtiger Bestandteil der Gastronomie und Hotellerie, in der Mitarbeiter häufig nach Stunden bezahlt werden. Das Feature zur Zeiterfassung gehört deshalb von Beginn an zur Lösung von Planday dazu. Die Möglichkeit zur mobilen Erfassung per App sowie am PC im Betrieb stellt damit ein passendes System dar, um den Anforderungen des neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Zeiterfassung gerecht zu werden.
Manager legen hier ganz einfach die Bedingungen fest, nach denen Mitarbeiter die digitale Stempeluhr nutzen. Möglich sind dabei zum Beispiel standortspezifische Regeln, sodass sich Mitarbeiter nur dann einstempeln können, wenn sie auch wirklich vor Ort an ihrem Arbeitsplatz sind.
Hat sich ein Mitarbeiter erfolgreich ein- und nach Schichtende wieder ausgestempelt, sind die geleisteten Arbeitsstunden direkt einsehbar. Für den Arbeitgeber verschafft dies einen sofortigen Überblick über die entstandenen Lohnkosten und die Möglichkeit, die Daten nach Freigabe bequem an die Buchhaltung weiterzuleiten. Für zuständige Behörden, die für die Kontrolle der Arbeitszeiten verantwortlich sein werden, bietet die Lösung zudem einen schnellen Überblick über die Einhaltung der Vorgaben.
Zusätzlich können in Planday initial betriebsinterne und gesetzliche Regelungen zu Pausenzeiten und Überstunden hinterlegt werden. Bei Fehlern erkennt das System diese sofort und garantiert so eine rechtskonforme Planung – sozusagen ein doppelter Kontrollmechanismus, der eine rechtliche Absicherung für Gastronomie und Hotellerie möglich macht.