Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist nun Pflicht! Was heißt das für Sie?

Artikel

5 min read

Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist nun Pflicht! Was heißt das für Sie?

Chapters

    Neues Urteil: Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht

    Egal ob online, per Excel-Liste oder auf einem Blatt Papier: Um die geleistete Arbeitszeit von Mitarbeitenden zu erfassen, sind alle erwähnten Szenarien möglich. Doch zumindest in Deutschland gab es rechtlich bisher noch keine klare Regelung zur Zeiterfassung in den Betrieben, geschweige denn eine Pflicht, diese überhaupt zu dokumentieren. So haben Beschäftigte hierzulande sogar im Pandemie-Jahr 2020 fast 1,7 Milliarden Überstunden angehäuft, wovon insgesamt nur drei Prozent ausbezahlt wurden. Eine systematische Zeiterfassung kann dabei helfen, dieses Problem langfristig zu lösen. Denn: Als Arbeitgeber:in ist man generell dazu verpflichtet, die Überstunden seiner Fachkräfte auszugleichen. Das kann entweder in Form von Gehalt oder als Freizeitausgleich abgehandelt werden. 

    Mit dem Grundsatzurteil 1 ABR 22/21 vom BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 13. September 2022 soll sowohl für Arbeitgebende als auch Arbeitsnehmende Klarheit in die Erfassung gebracht werden. Denn Arbeitgebende sind nun dazu verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit registriert werden kann. Begründet wird diese Pflicht mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten ‚Stechuhr – Urteil’ des Europäischen Gerichtshofs von 2019. Nach dem deutschen Arbeitsrecht mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht jedoch die gesamte Arbeitszeit. 

    Das ändert sich ab sofort:

    Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ließ ganze Branchen schon vor drei Jahren in den EU-Mitgliedsstaaten aufhorchen. Denn laut Urteil müssen Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber ihres Landes „verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmenden (Anm. d. Red.) geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Doch setzte der EuGH den Mitgliedsstaaten bisher keine Frist. Der Bundesgerichtshof macht nun Nägel mit Köpfen. Nun ist klar, dass hierzulande ab sofort eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Die Entscheidung betrifft Arbeitgebende daher deutschlandweit, in allen Betrieben und gilt für alle Beschäftigten. Die Arbeitszeiterfassung wird dabei insbesondere auch als ein Element zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten gesehen. Wie die praktische Umsetzung des Urteils erfolgt, ist momentan noch ungewiss. Denn Vorgaben dazu, wie die Zeiterfassung erfolgen muss, hat weder der EuGH noch das BAG gemacht. Hier gibt es also bisher Gestaltungsspielraum. Nichtsdestotrotz gilt nach der Rechtsprechung nun offiziell die Pflicht dazu. Vertrauensarbeitszeiten und Co. könnten daher schon bald vor dem Aus stehen.

    "Vertrauensarbeitszeiten & Co. könnten schon bald vor dem Aus stehen.​"

    Was heißt das nun für Unternehmen?

    Die Arbeitszeiterfassung ist jedoch nicht erst seit Verkündung dieses Grundsatzurteils oder aber des EuGH-Urteils ein eigentlich notwendiger Bestandteil insbesondere der Branchen, in der Mitarbeiter:innen häufig nach Stunden bezahlt werden, wie zB. in der Gastronomie oder Hotellerie. Ein wichtiger Punkt in der Gesetzesänderung dreht sich nun jedoch um das Tracken der erbrachten Stunden zur leichteren Nachvollziehbarkeit. Hierbei soll es zuständigen Behörden eben beispielsweise durch den Einsatz digitaler Tools ermöglicht werden, die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte besser zu schützen.

    "Ein Punkt in der Gesetzesänderung dreht sich um das Tracken der erbrachten Stunden. Durch den Einsatz digitaler Tools soll es ermöglicht werden, die Arbeitnehmerrechte zu schützen.​"

    Denn generell haben Arbeitnehmer:innen schon jetzt das Recht, die geleisteten Stunden auch selbst zu erfassen und die entsprechende Vergütung dafür einzufordern. Digitale Tools schaffen hierbei Transparenz für alle Beteiligten und verhindern, dass eine der beiden Parteien bei den Stundennachweisen in Erklärungsnot gerät. Eine Zeiterfassungspflicht kann also für viele Branchen bedeuten, dass weniger Konfliktpotenzial besteht und Mitarbeitende durch ihre Selbstkontrolle motivierter und selbstbestimmter werden. Denn wenn sowohl Überstunden als auch Fehlzeiten oder Pausen nachvollziehbarer sind, kann mit noch mehr Fairness und auf Augenhöhe kommuniziert werden. 

    Jetzt unbedingt nachrüsten!

    Mit unserem Planday Zeiterfassungstool ist Ihr Unternehmen dem Gesetzgeber einen Schritt voraus. Wir bieten Ihnen eine objektive, verlässliche und zugängliche Methode der Arbeitszeiterfassung. Mit der digitalen Stempeluhr können sich Ihre Mitarbeiter:innen via App oder auch stationär ein- und ausstempeln – egal ob im Betrieb selbst, im Homeoffice oder im Außendienst.

    Sie können die endgültigen Stunden genehmigen und fehlerfrei abrechnen. Mit unserer intuitiv bedienbaren Software ermöglicht es Planday Personalmanager:innen, den Überblick über ihre Zuständigkeitsbereiche zu behalten und zudem Schichtpläne im Handumdrehen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden zu erstellen. Nützliche Features, wie eine interne Kommunikationsfunktion und die Verknüpfung zu schon bestehenden Tools, sorgen dafür, dass sich der Arbeitsalltag besser gestaltet, Manager:innen auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden eingehen können und mehr Zeit für das bleibt, was wirklich zählt.

    Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist nun Pflicht!

    Werden Sie schon heute EuGH-konform

    © 2004 - 2024 Planday
    facebook
    linkedin
    instagram
    youtube
    x